Am 26. Mai 2019 findet die Europa-Wahl statt.
Das Gericht hat entschieden:
Auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten,die für alle Sachen eine gesetzliche Betreuung haben,dürfen an der Wahl teilnehmen.
Wenn Sie ein Mensch mit Lern-Schwierigkeiten sind und bisher nicht wählen durften:
Dann schicken Sie einen Antrag an das Wahlamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Damit Sie an der Wahl teilnehmen dürfen.
Hier gibt es den Antrag.
Sie können das Blatt ausdrucken und dann ausfüllen.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Stadt oder Gemeinde zum Wahlamt.
Oder bringen Sie den Antrag zum Wahlamt.
Das müssen Sie bis zum 5. Mai machen.
Wir freuen uns über das neue Gesetz.
So können mehr Menschen mit Lern-Schwierigkeiten teilhaben und mit-bestimmen,
was in Europa passiert.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer ersten Wahl.