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Unsere Satzung in Leichter Sprache

Das ist eine Satzung. Logo Mensch zuerst

Sie ist von Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. 


Regeln

Darum geht es in der Satzung:

Um die Regeln in unserem Verein.

An diese Regeln müssen sich alle im Verein halten.


Richterin

Die richtige Satzung ist in schwerer Sprache.

Hier kommen Sie zur Satzung in schwerer Sprache.

Das Gericht braucht die Satzung in schwerer Sprache.

Das Gericht hat die schwere Satzung geprüft.

Nur die Satzung in schwerer Sprache gilt.


Halt! Leichte Sprache

Dieser Text ist in Leichter Sprache.

Dieser Text erklärt nur die wichtigsten Punkte
aus der Satzung in schwerer Sprache.


Das sind die wichtigsten Teile aus der Satzung:

Teil 1 – § 1: Wichtige Sachen über den Verein

Teil 2 – § 2: Was macht der Verein?

Teil 3 – § 3: Daten-Schutz

Teil 4 – § 4: Wofür darf der Verein Geld ausgeben?

Teil 5 – § 5: Unabhängigkeit

Teil 6 – § 6: Was für Mitglieder gibt es?

Und: So wird man im Verein Mitglied.

Teil 7 – § 7: Wann ist man kein Mitglied mehr?

Teil 8 – § 8: Was muss man dem Verein als Mitglied zahlen?

Teil 9 – § 9: Wer bestimmt die Regeln im Verein?

Teil 10 – § 10: Was ist die Mitglieder-Versammlung?

Teil 11 – § 11: Der Vorstand

Teil 12 – § 12: Auflösung vom Verein


Achtung-Schild

Teil 1 – § 1: Wichtige Sachen über den Verein

Der Verein heißt Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V..

In diesem Text schreiben wir nur: Der Verein.

Der Verein hat sein Büro in Kassel.


Logo Mensch zuerst

§ 2:  Was macht der Verein?

Der Verein ist für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten da.

Wir wollen nicht geistig behindert genannt werden.
Diese Wörter machen uns schlecht.

Der Verein schaut zum Beispiel:

Dass es Menschen mit Lern-Schwierigkeiten gut geht.

In schwerer Sprache heißt das: Der Verein fördert die öffentliche Gesundheits-Pflege.

Der Verein will Menschen mit Lern-Schwierigkeiten helfen:

  • Damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können.
  • Damit sie ihre Meinung sagen können.
  • Damit sie die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen haben.

§ 3:  Datenschutz

Seit 2018 gibt es ein neues Gesetz.

Das schwere Wort ist:

Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Das kurze Wort ist DSGVO.

In der DSGVO gibt es Regeln zum Schutz von Daten von Personen.

Daten von Personen sind zum Beispiel:

  • Name
  • Adresse
  • Telefon-Nummer
  • Handy-Nummer
  • E-Mail-Adresse

Der Verein hält sich an die Regeln von der DSGVO.

Der Verein speichert und benutzt die Daten nur für Vereins-Zwecke.

Zum Beispiel:

  • Damit wir Info-Post verschicken können.
  • Oder damit wir mit Ihnen telefonieren können.

Geldscheine

§ 4:  Wofür darf der Verein Geld ausgeben?

Der Verein darf Geld nur für Vereins-Arbeiten ausgeben.

Die Vereins-Arbeiten müssen mit Menschen mit Lern-Schwierigkeiten zu tun haben.

Die Mitglieder dürfen nicht einfach Geld vom Verein bekommen.

Niemand darf einfach viel Geld vom Verein bekommen.

Wenn ein Mitglied nicht mehr beim Verein mit-macht:

Dann bekommt das Mitglied nichts von dem gesparten Geld vom Verein.


§ 5:  Unabhängigkeit

Der Verein ist unabhängig.

Unabhängigkeit bedeutet:

Der Verein muss zum Beispiel niemanden fragen:

Wie soll der Verein arbeiten.

Der Verein entscheidet selber:

So arbeiten wir.

Unabhängigkeit bedeutet auch:

Selbst-Bestimmung.

Oder Selbstvertretung.


§ 6:  Was für Mitglieder gibt es?

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Einzel-Mitglieder

In dem Verein gibt es Einzel-Mitglieder.

Nur diese Menschen können Einzel-Mitglied werden:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Wahlzettel

Das dürfen Einzel-Mitglieder:

  • Sie dürfen über Sachen abstimmen.
  • Sie dürfen für bestimmte Aufgaben gewählt werden.

Fördermitglieder - einzelne Personen

Förder-Mitglieder

In dem Verein gibt es Förder-Mitglieder.

Das sind zum Beispiel Förder-Mitglieder:

  • Menschen ohne Lern-Schwierigkeiten
  • Selbstvertretungs-Gruppen ein Beirat oder eine Selbstvertretungsgruppe
  • Bewohner-Vertretungen
    Früher hieß das Heim-Beirat.
  • Werkstatt-Räte
    Früher hieß das Beschäftigen-Vertretung.
  • Wohn-Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Förder-Mitglieder dürfen dem Verein helfen.

Aber das dürfen Förder-Mitglieder nicht:

  • Sie dürfen nicht mit abstimmen.
  • Sie dürfen nicht im Vorstand sein.
  • Sie dürfen nicht Kassen-Prüferin oder Kassen-Prüfer sein.

 So wird man im Verein Mitglied

Mann füllt Beitrittserklärung aus

Man muss eine Beitritts-Erklärung ausfüllen.

Eine Beitritts-Erklärung ist ein Papier.

Darin steht: Ja, ich trete in den Verein ein.

Dann entscheidet der Vorstand: Vorstand stimmt ab

  • Darf diese Person in den Verein?
    Darf diese Gruppe in den Verein?

Oder:

  • Darf diese Person nicht in den Verein?
    Darf diese Gruppe nicht in den Verein?

Rollstuhlfahrerin durchgestrichen

§ 7 Wann ist man kein Mitglied mehr?

Manche Mitglieder möchten nicht mehr im Verein bleiben.

Das müssen sie dem Vorstand schreiben.

Brief und Briefumschlag

In dem Brief muss stehen:
Man möchte nicht mehr im Verein sein.

Dann darf das Mitglied den Verein verlassen.

Manche Mitglieder müssen den Verein verlassen.

Weil sich das Mitglied nicht an die Regeln vom Verein hält.

Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann sagt der Verein: Jemand soll kein Mitglied mehr sein.

Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann muss der Verein vorher mit der Person oder der Gruppe sprechen.

Versammlung

Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann muss das in der Mitglieder-Versammlung besprochen werden.

Dort müssen die Mitglieder darüber abstimmen:

  • Ja, das Mitglied muss den Verein verlassen.
  • Nein, das Mitglied darf im Verein bleiben.

Wann ist man auch kein Mitglied mehr im Verein? Geld bezahlen

Jedes Einzel-Mitglied und jedes Förder-Mitglied
muss einen Mitglieds-Beitrag bezahlen.
Das Geld ist für den Verein.

Wenn jemand 2 Mal nicht bezahlt hat: Brief und Briefumschlag
Dann bekommt das Mitglied einen Brief.
Dort steht: Bitte bezahlen Sie Ihren Beitrag.

In schwerer Sprache nennt man das: Mahnung.

Wenn jemand dann noch immer nichts zahlt: Rollstuhlfahrerin durchgestrichen
Dann kann der Vorstand sagen:
Dieses Mitglied muss den Verein verlassen.


§ 8 Was muss man dem Verein als Mitglied zahlen? Geld bezahlen

Alle Menschen im Verein zahlen Geld an den Verein.

Das ist Geld für die Arbeit vom Verein.

Dieses Geld nennt man: Mitglieds-Beitrag.

Die Mitglieder-Versammlung bestimmt:

  • So viel Geld muss jedes Mitglied bezahlen.
  • So viel Geld muss jedes Förder-Mitglied bezahlen.

Blatt mit Regeln

§ 9 Wer bestimmt die Regeln im Verein?

Versammlung

  • Die Mitglieder-Versammlung
  • und der Vorstand

Vorstand stimmt ab

bestimmen die Regeln im Verein.


§ 10 Was ist die Mitglieder-Versammlung? Versammlung

1 Mal im Jahr treffen sich alle Mitglieder.

Das Treffen heißt Mitglieder-Versammlung.

Brief

Vor der Mitglieder-Versammlung bekommen alle Mitglieder einen Brief.

Das ist die Einladung zur Mitglieder-Versammlung

In dem Brief muss auch die Tages-Ordnung sein. Tagesordnung
Das ist ein Papier.

In dem Papier steht:
Über was wird bei der Mitglieder-Versammlung geredet.

Manchmal sind auch andere wichtige Infos in der Einladung.

Die muss man lesen.
Denn in der Mitglieder-Versammlung wird darüber geredet.

Manchmal wollen die Mitglieder eine Mitglieder-Versammlung.

Sie können auch zu einer Mitglieder-Versammlung einladen.
Aber das müssen genügend Mitglieder wollen.

In der Mitglieder-Versammlung
entscheiden die Mitglieder über verschiedene Sachen.
Wahlurne

Zum Beispiel:

  • Welche Mitglieder sollen den Verein verlassen.
  • So muss die Satzung geändert werden.
  • Diese Personen sollen in den Vorstand.
  • Für was gibt der Verein Geld aus.

Wenn die Mitglieder-Versammlung etwas entscheiden soll:
Dann müssen die Mitglieder darüber abstimmen.

Nur Einzel-Mitglieder dürfen abstimmen.

Mindestens die Hälfte von den abgegebenen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein.

Nur dann hat der Verein diese Sache beschlossen.

So ist es bei sehr wichtigen Entscheidungen:

Dann müssen viel mehr Mitglieder dafür sein.

Das ist zum Beispiel eine sehr wichtige Entscheidung:
Ob der Verein seine Arbeit beenden soll.


4 Vorstandsmitglieder

§ 11 Der Vorstand

Im Vorstand sind 5 Mitglieder.

Im Vorstand sind Frauen und Männer. Mann im E-Rollstuhl

Alle 5 Personen im Vorstand haben die gleichen Rechte.

Im Vorstand sind keine Förder-Mitglieder.

Der Verein wählt alle 2 Jahre seinen Vorstand.

Alle Mitglieder im Vorstand dürfen wieder-gewählt werden.

Die Mitglieder vom Vorstand bekommen kein Geld für ihre Arbeit im Verein. Vorstandssitzung

Die Treffen vom Vorstand heißen Vorstands-Sitzung.

In den Sitzungen werden Sachen aus dem Verein entschieden.

Frau telefoniert

Eine Vorstands-Sitzung kann auch am Telefon sein.
Oder schriftlich.

Entscheidungen am Telefon oder in einem Brief gelten auch. schreiben

Der Vorstand muss immer alle Entscheidungen aufschreiben.

.


§ 12:  Auflösung vom Verein

Es kann eine Sonder-Mitglieder-Versammlung stattfinden.

Nur Einzel-Mitglieder dürfen ab-stimmen.

Die Einzel-Mitglieder können entscheiden:

Der Verein soll nicht mehr arbeiten.

Den Verein soll es nicht mehr geben.

Das heißt in schwerer Sprache:

Auflösung des Vereins.


Die Satzung in schwerer Sprache wurde am 31. März 2001 beschlossen.

Seitdem wurde die Satzung 7 Mal geändert.

Die Satzung wurde am 30. April 2019 das letzte Mal geändert.


Text in Leichter Sprache: Marlene Seifert, Berlin
unterstützt von Susanne Göbel


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