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6 Jahre UN-Behinderten-rechts-konvention in Deutschland

Ein Über-Einkommen ist so etwas wie ein Vertrag.

In schwerer Sprache heißt der Vertrag:

UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

 

In dem Vertrag steht:

Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.

Alle Menschen sollen überall mitmachen können.

Auch Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.

Deutschland muss dafür sorgen,

dass der Vertrag erfüllt wird.

 

 

Eine Prüfer-Gruppe prüft Deutschland.

Macht Deutschland alles was in dem Vertrag steht?

 

 

Was ist die Prüfer-Gruppe?

 

Manche Menschen kennen sich gut aus

bei den Rechten für Menschen mit Behinderungen.

Diese Menschen heißen Fachleute.

Die Fachleute kommen aus verschiedenen Ländern.

Zusammen heißen sie Prüfer-Gruppe.

 

 

Die Prüfer-Gruppe prüft alle Länder von der UN-Konvention.

Die Prüfer-Gruppe prüft Deutschland in Genf.

Sie schaut.

Macht Deutschland auch alles

was in dem Vertrag steht?

 

 

Am 26. und 27. März 2015 ist Deutschland geprüft worden.

Es war die erste Prüfung von Deutschland.

Die Prüfung hat 6 Stunden gedauert.

Die Prüfer-Gruppe hat viele Fragen gestellt.

 

 

Diese Themen waren der Prüfer-Gruppe besonders wichtig:

 

Werden in Deutschland alle Menschen gut behandelt?

Oder werden manche Menschen schlechter behandelt?

Zum Beispiel:

Weil die Person aus einem anderen Land kommt.

Oder:

Weil die Person behindert ist.

 

 

Die Prüfer-Gruppe hat fest-gestellt:

 

Deutschland macht noch nicht genug.

Viele Menschen werden nicht gut behandelt.

Deutschland muss noch viel mehr machen.

 

 

Die Prüfer-Gruppe hat geschaut:

 

Wie werden in Deutschland Frauen und Kinder

mit Behinderung gegen Gewalt geschützt?

 

 

Wenn Frauen und Kinder mit Behinderung Gewalt erleben.

·        Wo können sie hin gehen?

·        Wer kann ihnen helfen?

 

 

Die Prüfer-Gruppe hat gesagt:<img align=“right“ hspace=“10″ height=“100″ width=“100″ vspace=“10″ alt=““ src=“https://mezu.kobinet-nachrichten.org/wp-content/uploa