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Autofahren mit Behinderung

Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.

Auch Menschen mit Behinderung können den Führerschein machen.
Und dürfen selber Auto fahren.
Aber nicht alle Menschen mit Behinderung dürfen Auto fahren.

Zum Beispiel:
Blinde Menschen dürfen nicht Auto fahren.
Sie sehen die anderen Autos nicht.

Viele glauben, dass gehörlose Menschen auch nicht Auto fahren dürfen.
Das stimmt nicht.
Menschen, die nicht hören können dürfen Auto fahren.

Beim Autofahren ist wichtig:
Man muss die anderen Autos sehen.

Aber:
Man muss die anderen Autos aber nicht hören.

Das heißt:
Menschen, die nicht hören können,
können den Führerschein machen.
Und dürfen selber Auto fahren.

Aber:
Es gibt Regeln.
Zum Beispiel:
Die Person muss zum Arzt oder zur Ärztin.
Der Arzt oder die Ärztin untersucht die Person.
Der Arzt oder die Ärztin entscheidet dann:
Darf die Person Auto fahren.
Oder darf die Person nicht selber Auto fahren.

Hier ist ein Beispiel:
Eine Person kann nicht hören.
Aber die Person möchte selber Auto fahren.
Die Person geht zum Arzt oder zur Ärztin.
Der Arzt oder die Ärztin hat entschieden:
Die Person darf den Führerschein machen.

Dann gibt es extra Fahrschulen für Menschen mit Behinderung.
Es gibt extra Fahrschulen für Menschen, die nicht hören können.
In der Fahrschule kann die Person dann den Führerschein machen.

Wenn Sie hier klicken finden Sie genaue Informationen.
Die Informationen sind in einfacher Sprache.
Die Informationen wurden vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. geschrieben.

Im Internet gibt es einen Ratgeber.
Zum Thema Gehörlos Auto fahren.
Der Ratgeber ist kostenlos.

Wenn Sie hier klicken kommen Sie auf die Internet-Seite.