Das ist eine Satzung.
Sie ist von Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V.
Darum geht es in der Satzung:
Um die Regeln in unserem Verein.
An diese Regeln müssen sich alle im Verein halten.
Die richtige Satzung ist in schwerer Sprache.
Hier kommen Sie zur Satzung in schwerer Sprache.
Das Gericht braucht die Satzung in schwerer Sprache.
Das Gericht hat die schwere Satzung geprüft.
Nur die Satzung in schwerer Sprache gilt.
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Dieser Text erklärt nur die wichtigsten Punkte
aus der Satzung in schwerer Sprache.
Das sind die wichtigsten Teile aus der Satzung:
Teil 1 – § 1: Wichtige Sachen über den Verein
Teil 2 – § 2: Was macht der Verein?
Teil 4 – § 4: Wofür darf der Verein Geld ausgeben?
Teil 6 – § 6: Was für Mitglieder gibt es?
Und: So wird man im Verein Mitglied.
Teil 7 – § 7: Wann ist man kein Mitglied mehr?
Teil 8 – § 8: Was muss man dem Verein als Mitglied zahlen?
Teil 9 – § 9: Wer bestimmt die Regeln im Verein?
Teil 10 – § 10: Was ist die Mitglieder-Versammlung?
Teil 12 – § 12: Auflösung vom Verein
Teil 1 – § 1: Wichtige Sachen über den Verein
Der Verein heißt Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V..
In diesem Text schreiben wir nur: Der Verein.
Der Verein hat sein Büro in Kassel.
§ 2: Was macht der Verein?
Der Verein ist für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten da.
Wir wollen nicht geistig behindert genannt werden.
Diese Wörter machen uns schlecht.
Der Verein schaut zum Beispiel:
Dass es Menschen mit Lern-Schwierigkeiten gut geht.
In schwerer Sprache heißt das: Der Verein fördert die öffentliche Gesundheits-Pflege.
Der Verein will Menschen mit Lern-Schwierigkeiten helfen:
- Damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können.
- Damit sie ihre Meinung sagen können.
- Damit sie die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen haben.
§ 3: Datenschutz
Seit 2018 gibt es ein neues Gesetz.
Das schwere Wort ist:
Daten-Schutz-Grund-Verordnung.
Das kurze Wort ist DSGVO.
In der DSGVO gibt es Regeln zum Schutz von Daten von Personen.
Daten von Personen sind zum Beispiel:
- Name
- Adresse
- Telefon-Nummer
- Handy-Nummer
- E-Mail-Adresse
Der Verein hält sich an die Regeln von der DSGVO.
Der Verein speichert und benutzt die Daten nur für Vereins-Zwecke.
Zum Beispiel:
- Damit wir Info-Post verschicken können.
- Oder damit wir mit Ihnen telefonieren können.
§ 4: Wofür darf der Verein Geld ausgeben?
Der Verein darf Geld nur für Vereins-Arbeiten ausgeben.
Die Vereins-Arbeiten müssen mit Menschen mit Lern-Schwierigkeiten zu tun haben.
Die Mitglieder dürfen nicht einfach Geld vom Verein bekommen.
Niemand darf einfach viel Geld vom Verein bekommen.
Wenn ein Mitglied nicht mehr beim Verein mit-macht:
Dann bekommt das Mitglied nichts von dem gesparten Geld vom Verein.
§ 5: Unabhängigkeit
Der Verein ist unabhängig.
Unabhängigkeit bedeutet:
Der Verein muss zum Beispiel niemanden fragen:
Wie soll der Verein arbeiten.
Der Verein entscheidet selber:
So arbeiten wir.
Unabhängigkeit bedeutet auch:
Selbst-Bestimmung.
Oder Selbstvertretung.
§ 6: Was für Mitglieder gibt es?
Einzel-Mitglieder
In dem Verein gibt es Einzel-Mitglieder.
Nur diese Menschen können Einzel-Mitglied werden:
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Das dürfen Einzel-Mitglieder:
- Sie dürfen über Sachen abstimmen.
- Sie dürfen für bestimmte Aufgaben gewählt werden.
Förder-Mitglieder
In dem Verein gibt es Förder-Mitglieder.
Das sind zum Beispiel Förder-Mitglieder:
- Menschen ohne Lern-Schwierigkeiten
- Selbstvertretungs-Gruppen
- Bewohner-Vertretungen
Früher hieß das Heim-Beirat. - Werkstatt-Räte
Früher hieß das Beschäftigen-Vertretung. - Wohn-Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Förder-Mitglieder dürfen dem Verein helfen.
Aber das dürfen Förder-Mitglieder nicht:
- Sie dürfen nicht mit abstimmen.
- Sie dürfen nicht im Vorstand sein.
- Sie dürfen nicht Kassen-Prüferin oder Kassen-Prüfer sein.
So wird man im Verein Mitglied
Man muss eine Beitritts-Erklärung ausfüllen.
Eine Beitritts-Erklärung ist ein Papier.
Darin steht: Ja, ich trete in den Verein ein.
Dann entscheidet der Vorstand:
- Darf diese Person in den Verein?
Darf diese Gruppe in den Verein?
Oder:
- Darf diese Person nicht in den Verein?
Darf diese Gruppe nicht in den Verein?
§ 7 Wann ist man kein Mitglied mehr?
Manche Mitglieder möchten nicht mehr im Verein bleiben.
Das müssen sie dem Vorstand schreiben.
In dem Brief muss stehen:
Man möchte nicht mehr im Verein sein.
Dann darf das Mitglied den Verein verlassen.
Manche Mitglieder müssen den Verein verlassen.
Weil sich das Mitglied nicht an die Regeln vom Verein hält.
Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann sagt der Verein: Jemand soll kein Mitglied mehr sein.
Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann muss der Verein vorher mit der Person oder der Gruppe sprechen.
Wenn jemand den Verein verlassen soll:
Dann muss das in der Mitglieder-Versammlung besprochen werden.
Dort müssen die Mitglieder darüber abstimmen:
- Ja, das Mitglied muss den Verein verlassen.
- Nein, das Mitglied darf im Verein bleiben.
Wann ist man auch kein Mitglied mehr im Verein?
Jedes Einzel-Mitglied und jedes Förder-Mitglied
muss einen Mitglieds-Beitrag bezahlen.
Das Geld ist für den Verein.
Wenn jemand 2 Mal nicht bezahlt hat:
Dann bekommt das Mitglied einen Brief.
Dort steht: Bitte bezahlen Sie Ihren Beitrag.
In schwerer Sprache nennt man das: Mahnung.
Wenn jemand dann noch immer nichts zahlt:
Dann kann der Vorstand sagen:
Dieses Mitglied muss den Verein verlassen.
§ 8 Was muss man dem Verein als Mitglied zahlen?
Alle Menschen im Verein zahlen Geld an den Verein.
Das ist Geld für die Arbeit vom Verein.
Dieses Geld nennt man: Mitglieds-Beitrag.
Die Mitglieder-Versammlung bestimmt:
- So viel Geld muss jedes Mitglied bezahlen.
- So viel Geld muss jedes Förder-Mitglied bezahlen.
§ 9 Wer bestimmt die Regeln im Verein?
- Die Mitglieder-Versammlung
- und der Vorstand
bestimmen die Regeln im Verein.
§ 10 Was ist die Mitglieder-Versammlung?
1 Mal im Jahr treffen sich alle Mitglieder.
Das Treffen heißt Mitglieder-Versammlung.
Vor der Mitglieder-Versammlung bekommen alle Mitglieder einen Brief.
Das ist die Einladung zur Mitglieder-Versammlung
In dem Brief muss auch die Tages-Ordnung sein.
Das ist ein Papier.
In dem Papier steht:
Über was wird bei der Mitglieder-Versammlung geredet.
Manchmal sind auch andere wichtige Infos in der Einladung.
Die muss man lesen.
Denn in der Mitglieder-Versammlung wird darüber geredet.
Manchmal wollen die Mitglieder eine Mitglieder-Versammlung.
Sie können auch zu einer Mitglieder-Versammlung einladen.
Aber das müssen genügend Mitglieder wollen.
In der Mitglieder-Versammlung
entscheiden die Mitglieder über verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:
- Welche Mitglieder sollen den Verein verlassen.
- So muss die Satzung geändert werden.
- Diese Personen sollen in den Vorstand.
- Für was gibt der Verein Geld aus.
Wenn die Mitglieder-Versammlung etwas entscheiden soll:
Dann müssen die Mitglieder darüber abstimmen.
Nur Einzel-Mitglieder dürfen abstimmen.
Mindestens die Hälfte von den abgegebenen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein.
Nur dann hat der Verein diese Sache beschlossen.
So ist es bei sehr wichtigen Entscheidungen:
Dann müssen viel mehr Mitglieder dafür sein.
Das ist zum Beispiel eine sehr wichtige Entscheidung:
Ob der Verein seine Arbeit beenden soll.
§ 11 Der Vorstand
Im Vorstand sind 5 Mitglieder.
Im Vorstand sind Frauen und Männer.
Alle 5 Personen im Vorstand haben die gleichen Rechte.
Im Vorstand sind keine Förder-Mitglieder.
Der Verein wählt alle 2 Jahre seinen Vorstand.
Alle Mitglieder im Vorstand dürfen wieder-gewählt werden.
Die Mitglieder vom Vorstand bekommen kein Geld für ihre Arbeit im Verein.
Die Treffen vom Vorstand heißen Vorstands-Sitzung.
In den Sitzungen werden Sachen aus dem Verein entschieden.
Eine Vorstands-Sitzung kann auch am Telefon sein.
Oder schriftlich.
Entscheidungen am Telefon oder in einem Brief gelten auch.
Der Vorstand muss immer alle Entscheidungen aufschreiben.
.
§ 12: Auflösung vom Verein
Es kann eine Sonder-Mitglieder-Versammlung stattfinden.
Nur Einzel-Mitglieder dürfen ab-stimmen.
Die Einzel-Mitglieder können entscheiden:
Der Verein soll nicht mehr arbeiten.
Den Verein soll es nicht mehr geben.
Das heißt in schwerer Sprache:
Auflösung des Vereins.
Die Satzung in schwerer Sprache wurde am 31. März 2001 beschlossen.
Seitdem wurde die Satzung 7 Mal geändert.
Die Satzung wurde am 30. April 2019 das letzte Mal geändert.
Text in Leichter Sprache: Marlene Seifert, Berlin
unterstützt von Susanne Göbel
Klicken Sie auf den gelben Pfeil.
Dann kommen Sie zurück zum Seiten-Anfang.